Seit dem 01.01.2017 besteht in Berlin Rauchmelderpflicht.
Neu gebaute Wohnungen müssen seit Inkrafttreten der neuen Bauordnung, Bestandswohnungen nach einer festgelegten Übergangsfrist, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Das bedeutet, dass in den kommenden Jahren rund 1,9 Millionen Wohneinheiten mit jeweils mehreren Rauchwarnmeldern aus- bzw. nachgerüstet werden müssen.
Das „Dritte Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin (BauO Bln), Stand 28.6.2016“ wurde am 17.6.2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemacht und tritt am 1.1.2017 in Kraft. Folgende Änderung ist von erheblicher Bedeutung. So legt der § 48 Abs. 4 (neu) für neu zu errichtende Wohnungen fest: „In Wohnungen müssen Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
Übergangsfrist bis 31.Dezember 2020
Für Bestandswohnungen gibt es eine Übergangsfrist: „Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“
Ich empfehle unbedingt den Einbau durch geprüfte Fachkräfte für Rauchwarnmelder durchführen zu lassen. Dabei handelt es sich um Spezialisten, die sich auf den Einbau von Rauchwarnmeldern nach der entsprechenden Norm qualifiziert haben und dies durch ein Zertifikat nachweisen können. Im Brandfall können Rauchwarnmelder das Leben retten, und da wäre es absurd, diese eventuell selbst fehlerhaft einzubauen, um ein paar Euro zu sparen. Vermeintlich günstige Produkte können mit Nachteilen wie zum Beispiel Fehlalarmen oder häufigen Batteriewechseln verbunden sein. Ich rate deshalb zu Rauchwarnmeldern mit dem Q-Label für geprüfte Qualität. Diese haben ihre besonderen Eigenschaften in unabhängigen Tests nachgewiesen.
Mein Internet-Lese-Tipp
Mehr lesen auf der Webseite www.rauchmelder-lebensretter.de
Seit Herbst 2018 darf ich mich auch geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nennen. Erkennbar am Q mit Flamme.