Gesetzliche Regelungen für das umweltfreundliche Heizen mit Holz. Am 31. Dezember 2017 lief die Übergangsfrist für Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen ab, die vor dem 22. März 2010 installiert wurden und deren Datum auf dem Typschild zwischen 1. Januar 1975 und 31. Dezember 1984 liegt. Mehr dazu lesen.